Wir

Jeder Mensch ist willkommen!

Unser Motto ist Hilfe zur Selbsthilfe!

Unser Fachkräfteteam aus Sozialpädagogen, Sozialarbeitern, Heilerziehungspflegern und Betreuungshelfern (m/w/d) bietet Hilfe:

  • bei den alltäglichen Anforderungen des Lebens auch in Ihrem Zuhause
  • bei der Stärkung der Eigenverantwortung
  • bei der Suche und Sicherstellung von medizinischer und therapeutischer Hilfe
  • bei der Überwindung von Isolation
  • bei der Vermeidung von stationären Aufenthalten
  • bei zwischenmenschlichen Konflikten und Beziehungsschwierigkeiten
  • bei alltäglichen Anforderungen des Lebens
  • bei der Motivation zu Arbeit und Ausbildung
  • beim Knüpfen von Kontakten zu Ämtern und Institutionen
  • bei der Schuldenregulierung

Individuelle und persönliche Ziele werden anhand eines integrierten Teilhabeplans (ITP) erarbeitet. Unser Angebot im Rahmen der ambulanten Wohnbetreuung für Menschen mit Behinderungen nach § 113 ff. SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen/Eingliederungshilfe) richtet sich an Personen ab dem 18. Lebensjahr, die ihren Wohnsitz in der Stadt Norden oder im Landkreis Aurich haben.

Melden Sie sich bei uns.

Einfach per WhatsApp oder über das Kontaktformular.

Zum Kontaktformular

Fragen und Antworten

Hier finden Sie alle Fragen und Antworten zum Thema selbständiges betreutes Wohnen.

Wir verwenden für die einfachere Lesbarkeit die männliche Form. Es werden alle Personen (m/w/d) angesprochen. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Ist das Bundesteilhabegesetz meine rechtliche Grundlage?

Das Bundesteilhabegesetz regelt meine rechtlichen Möglichkeiten zur Teilhabe und Selbstbestimmung für mich als Mensch mit Behinderung.

https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Rehabilitation-und-Teilhabe/bundesteilhabegesetz.html

Was ist der Betreuungsvertrag?

Zwischen dem Klienten und der AZURIT Selbständiges Betreutes Wohnen (SBW) gGmbH wird ein Betreuungsvertrag vereinbart, der die Bedingungen der Betreuung regelt.

Wer kann zum SBW?

Jeder ab dem 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in der Stadt Norden oder im Landkreis Aurich kann zum SBW.

Betreuen können wir Menschen mit psychischen Erkrankungen. Hierunter fallen insbesondere:

  • Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen (F20–F29)
  • Affektive Störungen (F30–F39)
  • Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (F40–F48)
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F60–F69)
  • Intelligenzstörungen (F70–F79)
  • Entwicklungsstörungen (F80–F89)
  • Nur in Ausnahmefällen können Menschen mit akuten Suchterkrankungen (F10–F19) ohne therapeutische Anbindung betreut werden.
  • Gleiches gilt für Menschen mit akuten Essstörungen (F50.x) und organischen, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen (F00–F09).

Bei bekannter oder entstehender Pflegebedürftigkeit muss ein Pflegedienst hinzugezogen werden.

Der Hilfeplan, was ist das?

Im Hilfeplan werden die persönliche und soziale Situation des Klienten sowie sein (biografischer) Hintergrund abgebildet. Außerdem werden gemeinsam erarbeitete Lösungen und Ziele im Hilfeplan festgehalten.

Inhalte sind:

  • Gesundheitliche Situation
  • Körperliche, geistige und psychische (Leistungs-)Fähigkeit
  • Wohnsituation und Haushaltsführung
  • Lebensgeschichtliche Entwicklung
  • Soziales Umfeld
  • Juristische Situation
  • Finanzielle Situation
  • Neigungen und Interessen
  • Soziale Fähigkeiten
Was sind die Ziele und Inhalte des Hilfeplans?

Im Rahmen eines Hilfeplans werden zusammen mit dem Klienten Ziele und Inhalte des selbständigen betreuten Wohnens vereinbart. Die Ziele orientieren sich am individuellen Bedarf. Einzelne Teilziele werden festgelegt, die für den Klienten zeitnah erreichbar sind.

Die Gestaltung erfolgt individuell je nach Situation und Unterstützungsbedarf des Klienten. In regelmäßigen Abständen wird der Betreuungsverlauf besprochen und betrachtet, Inhalte werden in gleichmäßigen Intervallen angepasst.

Was sind individuelle Betreuungsangebote – nur allein oder auch in der Gruppe?

Die individuelle Betreuung setzt sich zusammen aus einer Kombination von Einzel- und Gruppenleistungsangeboten.

Lebensbereiche der Betreuung sind:

Eigene Häuslichkeit

  • Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum
  • Unterstützung bei der Führung eines eigenen Haushaltes
  • Anleitung bei der Reinigung des eigenen Haushaltes
  • Unterstützung bei Einkäufen sowie der Versorgung
  • Grundlegende (Körper-)Hygiene
  • Aufbau nachbarschaftlicher Kontakte

Arbeit und Beschäftigung

  • Unterstützung bei der beruflichen Integration
  • Verbesserung der Kontakt- und Beziehungsgestaltung am Arbeitsplatz
  • Tagesstrukturierung

 Freizeit

  • Erarbeitung einer Freizeitgestaltung

 Beziehung

  • Kontaktaufbau und Verbesserung der Beziehungen zum sozialen Umfeld
  • Aufbau und Verbesserung partnerschaftlicher Beziehungen
  • Aufbau eines Freundes- und Bekanntenkreises
  • Verbesserung der Kontaktaufnahme zu Menschen in Alltagssituationen

Gesundheit

  • Verbesserung der Gesundheitsfürsorge
  • Bei Bedarf Einbeziehung pflegerischer Institutionen und Einrichtungen
  • Unterstützung des Klienten, notwendige Vorbereitungen für die Abwesenheit zu treffen
Was ist, wenn ich ins Krankenhaus muss?

Ob Blumen gießen, Briefkasten leeren, Überweisungen tätigen oder Haustiere unterbringen: Wir bereiten alles gemeinsam vor. Wird ein Aufenthalt im Krankenhaus nötig, unterstützt die Bezugsbetreuung den Klienten dabei, notwendige Vorbereitungen für die Abwesenheit zu treffen.

Was ist, wenn ich Pflege brauche?

Wir stellen den Kontakt zu ambulanten Pflegediensten her und vermitteln auch in stationäre Wohnformen, wenn eine ambulante sozialpsychiatrische Betreuung nicht mehr ausreicht.

Können Angehörige mitreden?

Soweit nötig und gewünscht, werden Angehörige des Klienten in den Betreuungsprozess einbezogen.

Ich habe Schulden! Wird mir bei der Schuldenregulierung geholfen?

Mit dem Klienten wird die finanzielle Situation analysiert. Falls nötig und gewollt, können Haushaltsgelder über die AZURIT Selbständiges Betreutes Wohnen (SBW) gGmbH wochenweise ausbezahlt werden. Wir stellen Kontakte her und unterstützen bei der Durchführung einer Schuldnerberatung und/oder bei Insolvenzverfahren.

Was sind direkte Betreuungsleistungen?

Direkte Betreuungsleistungen umfassen einzelfallbezogene Hilfe, die individuell erfolgt. Es gibt keine verbindlichen Angebote.

Wie sieht sich das SBW in der Beziehung zum Klienten?

Grundlage der Betreuung bildet die stabile und wertschätzende Beziehung zwischen dem Klienten und dem Bezugsbetreuer. Hier liegt die aktive Verantwortung bei der AZURIT Selbständiges Betreutes Wohnen (SBW) gGmbH. Wichtig ist uns, eine arbeits- und tragfähige Vertrauensbasis zu schaffen, um den Klienten zur Mitarbeit und Kooperation motivieren zu können.

Kann ich mitreden bei der Hilfeplanung?

Die aktive und verantwortliche Mitarbeit an Ihren Zielen und Wünschen steht für uns im Vordergrund. Wir begleiten und unterstützen Sie in Ihrer Weiterentwicklung.

Gibt es Einzelbetreuung?

Für jeden Klienten steht eine psychosoziale Fachkraft zur Verfügung, die für den Ablauf der Betreuung verantwortlich ist.

Ich komme zu Hause nicht zurecht. Gibt es Unterstützung bei der eigenständigen Haushaltsführung?

Haushaltsführung ist nicht einfach, an viele Dinge soll gleichzeitig gedacht werden. Oftmals fehlt es an Erfahrung damit. Unsere Bezugsbetreuer leiten an und unterstützen. Ziel ist es, mit einer angepassten Lebensweise ein Höchstmaß an eigenständiger Lebensführung zu erreichen.

Wichtig ist die Anleitung und Hilfe zu einer gesunden, dem Geldbeutel angepassten Ernährung. Unsere Unterstützung bei der Organisation und der Durchführung notwendiger Einkäufe rundet das Angebot ab.

Ich will arbeiten, was muss ich tun?

Wir unterstützen bei der beruflichen Integration: Begleitung zur örtlichen Agentur für Arbeit/zum Jobcenter, Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit Arbeitgebern, Hilfe bei der Vermittlung in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen u. Ä., Interventionen, falls Verlust des Arbeitsplatzes droht.

Ich hatte mal Stress mit der Justiz. Was jetzt?

Wir begleiten und unterstützen in juristischen Belangen: Wir helfen bei juristischen Problemen wie anstehenden Gerichtsverfahren und Vollstreckungsbescheiden. Hier werden die Klienten dabei unterstützt, die notwendigen Schritte einzuleiten und Auflagen zu erfüllen.