Informationen zum Datenschutz für unsere Klienten (leichte Sprache)

Sehr geehrte Klientin, sehr geehrter Klient,

die Rechte zum Datenschutz waren zu alt und in Europa nicht einheitlich.

Jetzt gibt es neue und gleiche Rechte in Europa und so auch in Deutschland.

Das Gesetz heißt Datenschutzgrundverordnung (Abkürzung: DSGVO)

Das Gesetz regelt,

  • wer persönliche Daten verwenden darf und
  • wofür diese Daten verwendet werden dürfen

Persönliche Daten sind z. B.:

  • der Name
  • das Geburtsdatum
  • die Krankheiten
  • die Kontonummer
  • aber auch Fotos und Filmaufnahmen gehören dazu

Wofür dürfen wir Ihre Daten verwenden:

 Daten zu unserem Auftrag als Selbstständig Betreutes Wohnen (SBW):

  • Damit wir Sie gut betreuen können, ist es z. B. erforderlich, mit Ihrem Arzt, Ihrer Krankenkasse oder zuständige Behörden der Eingliederungshilfe über Ihre Gesundheit sprechen zu können.
  • Wir werden auch von Behörden zu unserer Qualität überprüft und auch dazu ist es erforderlich, Ihre Daten weiterzugeben.
  • Solche Dinge sind vom Gesetz her erlaubt.

Daten für andere Dinge:

  • Wenn wir aber Daten von Ihnen für andere Dinge verwenden wollen, müssen wir Sie um Erlaubnis fragen.
  • Dies gilt zum Beispiel für Fotos einer schönen Feier im Haus, auf dem Sie auch abgebildet sind.
  • Damit dieses Foto in einen Artikel erscheinen darf, müssen Sie uns das ausdrücklich erlauben.
  • Wenn dieser Artikel auch auf unserer Internetseite erscheinen soll, brauchen wir auch Ihre Erlaubnis.

Welche Rechte haben Sie?

Recht auf Auskunft: Sie haben das Recht, dass wir Ihnen Auskunft darüber geben, welche Ihrer Daten bei uns erfasst sind.

Recht auf Widerspruch:  Wenn Sie uns sagen, dass wir zum Beispiel Ihr Foto nicht mehr verwenden sollen, dürfen wir das auch nicht mehr tun.

Recht auf Löschen: Wir müssen dann zum Beispiel Ihr Foto löschen.

Recht auf Beschwerde:

  • Sind Sie damit unzufrieden, wie wir mit Ihren Daten umgehen, können Sie sich beschweren
  • Der Datenschutzbeauftragten hilft dann weiter.
  • Wie Sie den Datenschutzbeauftragten erreichen können, steht in Ihrem Betreuungsvertrag im Kapitel 9.

Leider sind diese Erläuterungen in leichter Sprache nicht rechtsverbindlich. Daher bitte wie Sie um Ihre Einwilligung auf unserem offiziellen Formular. In diesem Formular müssen wir die rechtlich gültigen Begriffe verwenden. Das Formular erhalten Sie bei Aufnahme direkt von uns.